Die Durchführungswege der bAV

Die Wahl des Durchführungswegs spielt bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine zentrale Rolle. Er bestimmt, wie Beiträge angelegt, verwaltet und ausgezahlt werden – und welches Risiko du als Arbeitgeber übernimmst.

Doch welche Durchführungswege gibt es überhaupt? Wie unterscheiden sie sich? Und welcher ist der beste für dein Unternehmen? Hier bekommst du die Antworten.

Die Durchführungswege kurz erklärt

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Was sind Durchführungswege?

Mit der Wahl des Durchführungswegs bestimmst du als Arbeitgeber die Methode, wie du die bAV in deinem Unternehmen umsetzt. Der Durchführungsweg legt fest, wie die bAV organisiert wird, welche Verpflichtungen du als Arbeitgeber eingehst und welche finanziellen und steuerlichen Vorteile sich daraus für dich ergeben.

Einige Durchführungswege tragen Charakteristika einer Versicherung, weshalb sie auch versicherungsförmige Durchführungswege genannt werden und entsprechend reguliert sind. Sie sind weit verbreitet und prägen deshalb das Bild, das Mitarbeitende und Arbeitgeber von der bAV haben. Zu ihnen gehören:

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

Andere Durchführungswege haben hingegen mit Versicherungen nichts zu tun. Sie unterliegen keiner Aufsicht durch die BaFin und bieten Arbeitgebern bei der Ausgestaltung ihrer bAV deshalb umso größere Freiheiten. Zu ihnen zählen:

  • Direktzusage (auch: Pensionszusage)

  • Unterstützungskasse

Welchen Durchführungsweg du als Arbeitgeber für die Umsetzung der bAV wählst, bestimmst du allein. Doch nicht jeder Durchführungsweg ist für jedes Unternehmen und jeden Zweck gleichermaßen geeignet. Wo die Unterschiede liegen, erfährst du im Folgenden.

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Die fünf Durchführungswege der bAV

Die betriebliche Altersvorsorge kann über fünf gesetzlich anerkannte Durchführungswege umgesetzt werden. Jeder dieser Wege bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich, die sich je nach Größe, Branche und Strategie deines Unternehmens unterschiedlich auswirken können. Planst du als Arbeitgeber die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge, solltest du dich deshalb zuvor detailliert mit diesen fünf bAV-Modellen auseinandersetzen.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge und vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen wegen ihres geringen Verwaltungsaufwands beliebt. Hierbei schließt du als Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des jeweiligen Mitarbeitenden ab, wobei du als Versicherungsnehmer und Beitragszahler fungierst, während die Leistung im Rentenfall direkt an den Mitarbeitenden und/oder seine Hinterbliebnen ausgezahlt wird.

Verlässt der Mitarbeitende das Unternehmen, kann der Vertrag einfach auf ihn übertragen und von ihm wahlweise selbst oder beim nächsten Arbeitgeber als bAV fortgeführt werden. Aus diesem Grund wird die Direktversicherung von Unternehmen vor allem für die arbeitnehmerfinanzierte bAV (Entgeltumwandlung) gewählt.

Merkmale der Direktversicherung

Direktversicherung: Darauf solltest du achten

Die Direktversicherung wird von vielen Unternehmen aufgrund ihres geringen Arbeitsaufwands, den sie verspricht, geschätzt. Einfach Versicherer aussuchen und fertig. Insbesondere, wenn du mit der betrieblichen Altersvorsorge nur deinen Pflichten als Arbeitgeber nachkommen willst, ist dieser Durchführungsweg bestens geeignet.

Bei der Wahl des Versicherers solltest aber unbedingt darauf achten, dass du einen finanzstarken Versicherer wählst. Eine betriebliche Altersvorsorge wird über einen so langen Zeitraum geschlossen, dass du dir sicher sein solltest, dass dieser Versicherer auch noch in 30, 40 und 50 Jahren die versprochenen Leistungen erbringen kann. Denn als Arbeitgeber bist du in letzter Instanz für die Erbringung dieser Leistung verantwortlich. Am besten wendest du dich deshalb zuvor an einen unabhängigen bAV-Berater, der dir nicht nur bei der Auswahl des Tarifs hilft, sondern auch notwendige Dokumente wie bspw. die Entgeltumwandlungsvereinbarung rechtssicher aufsetzt.

Auch über die bAV-Verwaltung solltest du dir vorab Gedanken machen. Selbst wenn der Direktversicherer dir vieles abnimmt, wird deine HR-Abteilung damit beschäftigt sein, Vermittler zwischen Mitarbeitenden, Versicherer und Lohnbuchhaltung zu sein und diesen zuzuarbeiten. Am besten befasst du dich deshalb auch mit technischen Lösungen, die deiner HR-Abteilung die Verwaltungsarbeit abnehmen. Bei Penzilla begleiten wir dich auf dem gesamten Weg, von der Suche nach dem richtigen Versicherer bis zur bAV-Verwaltung. Gerne beraten wir dich dazu in einem ersten unverbindlichen Termin.

Catherine Leser 
Co-Founder von Penzilla

Unterstützungskasse

Kein Durchführungsweg bietet dir und deinem Unternehmen eine größere Flexibilität als die Unterstützungskasse, die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen genutzt wird. Im Gegensatz zur Direktversicherung unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht und bietet dir daher den größtmöglichen Gestaltungsspielraum.

Die Unterstützungskasse wird durch die Beiträge der Unternehmen finanziert, die ihre betriebliche Altersvorsorge über sie abwickeln. Zusätzlich erwirtschaftet sie Erträge aus der Anlage ihres Vermögens. Da sie keiner Versicherungsaufsicht unterliegt, kann sie ihr Kapital frei anlegen. Diese Anlagestrategie hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung, weshalb in der Praxis häufig zwei Modelle der Unterstützungskasse unterschieden werden: die rückgedeckte und die pauschaldotierte Unterstützungskasse.

Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die eingezahlten Beiträge in Rückdeckungsversicherungen angelegt. Jede zugesagte Versorgung für die Mitarbeitenden ist somit exakt durch eine Versicherung abgesichert. Das Unternehmen leistet regelmäßige Zahlungen an die Unterstützungskasse in Höhe der notwendigen Versicherungsbeiträge. Dadurch wird die spätere Versorgungsleistung vollständig vorfinanziert.

Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse wird das Vermögen nicht ausschließlich in Versicherungen angelegt, sondern flexibel in verschiedene Kapitalanlagen investiert. Eine häufig genutzte Möglichkeit ist es, das Kapital als Darlehen an das Unternehmen zurückzugeben, wodurch Liquiditäts- und Steuervorteile entstehen können.

Anders als bei der rückgedeckten Unterstützungskasse, wo jede Zusage direkt abgesichert ist, müssen Unternehmen bei der pauschaldotierten Variante vorausschauend planen, damit im Leistungsfall ausreichend Kapital für die zugesagten Versorgungen zur Verfügung steht.

Die Unterstützungskasse lässt sich auch in kleineren Unternehmen leicht umsetzen und eignet sich sowohl als Durchführungsweg für arbeitgeberfinanzierte Zusagen als auch für die arbeitnehmerfinanzierte bAV gutverdienender Mitarbeitender. Denn Beiträge zur Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, sodass Mitarbeitende auch hohe Eigenbeiträge, bspw. den Jahresbonus, sinnvoll einbringen können.

Im Gegensatz zur Direktzusage erscheinen Verpflichtungen aus der Unterstützungskasse nicht in der Unternehmensbilanz, was die finanziellen Kennzahlen des Unternehmens verbessert. Allerdings gibt es keinen individuellen Rechtsanspruch der Arbeitnehmenden gegenüber der Kasse – sodass direkt der Arbeitgeber in der Pflicht ist.

Merkmale der  Unterstützungskasse (pauschaldotiert)

Wir beraten zu allen Durchführungswege 

Betriebliche Altersvorsorge ist mehr als nur Versicherung. Darum bieten wir bei Penzilla Beratung zu allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge und finden mit dir die Lösung, die am besten zu dir und deinem Unternehmen passt. 

Catherine Leser 
Co-Founder von Penzilla

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung und im Grunde eine Versicherungsgesellschaft, die sich ausschließlich auf Rentenversicherungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert hat. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und bietet eine stabile und abgesicherte Altersvorsorgelösung. Wie die Direktversicherung unterliegt sie strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die ihre Anlagemöglichkeiten einschränken.

Pensionskassen haben eine lange Tradition in der bAV und wurden insbesondere in Großunternehmen und tarifgebundenen Branchen genutzt. Mit gesetzlichen Änderungen in den 2000er-Jahren wurde sie der Direktversicherung jedoch praktisch gleichgestellt und die Direktversicherung zu einer attraktiven Alternative, wodurch die Bedeutung der Pensionskasse etwas zurückging.

Als Arbeitgeber zahlst du Beiträge in die Pensionskasse ein, die später als Rente oder Kapitalleistung an die Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Ähnlich wie bei der Direktversicherung besteht bei der Pensionskasse die Möglichkeit, den Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel auf den Mitarbeitenden zu übertragen und ihm so zu ermöglichen, den Vertrag privat fortzuführen oder ihn zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. 

Merkmale der  Pensionskasse

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine kapitalmarktorientiertere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Er wurde 2002 als zusätzlicher Durchführungsweg eingeführt und bietet Unternehmen mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage als die Pensionskasse, sodass sie potenziell höhere Renditen erzielen können. Im Gegensatz zur pauschaldotierten Unterstützungskasse müssen die Beiträge jedoch direkt angelegt werden. Eine Unterdeckung wie bei der Unterstützungskasse ist im Pensionsfonds nicht möglich.

Pensionsfonds können versicherungsförmig oder nicht versicherungsförmig kalkulieren. Versicherungsförmige Pensionsfonds nutzen Rückdeckungsversicherungen und funktionieren ähnlich wie eine Pensionskasse. Nicht versicherungsförmige Pensionsfonds haben größere Freiheiten in der Kapitalanlage, müssen sich jedoch an aufsichtsrechtliche Vorgaben halten. Das Verhältnis von eingezahltem Beitrag zur zugesagten Leistung kann flexibel festgelegt werden, solange es rechnerisch plausibel ist. Wird die angestrebte Verzinsung übertroffen, erhöht sich auch die Leistung aus dem Pensionsfonds, wird sie jedoch nicht erreicht, können die Leistungen gekürzt werden – es sei denn, der Arbeitgeber gleicht die Differenz durch zusätzliche Beiträge aus.

Der Durchführungsweg Pensionsfonds eignet sich besonders für Unternehmen mit langfristiger Planungssicherheit und größerem finanziellen Spielraum, die in der Lage sind, Leistungsschwankungen des Pensionsfonds auszugleichen. Besonders attraktiv ist dieser Durchführungsweg auch für tarifvertragliche Modelle mit reiner Beitragszusage (das sogenannte Sozialpartnermodell), da hier keine Arbeitgeberhaftung für die spätere Rentenhöhe besteht.

Achtung: Haftungsrisiko

Kann der Pensionsfonds die angestrebte Verzinsung der Beiträge nicht erbringen, ist das Ausgleichen der Lücke durch den Arbeitgeber nicht immer freiwillig. Je nach Art der Zusage haben Mitarbeitende einen Anspruch darauf, dass zwischen 60 % und 100 % der eingezahlten Beiträge als Versorgungsleistung erhalten bleiben. Erbringt der Pensionsfonds diese Leistung nicht, bist du als Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz auszugleichen.

Die einzige Ausnahme bildet die reine Beitragszusage, bei der der Arbeitgeber nach Erbringung des Beitrags keine weiteren Verpflichtungen hat. Diese ist jedoch nur im Rahmen eines Tarifvertrags möglich.

Adrian Dalkowski

Adrian Dalkowski
Partner Manager Pensions

Merkmale des Pensionsfonds

Direktzusage

Bei der Direktzusage, auch als Pensionszusage bekannt, verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt, seinen Mitarbeitenden eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Im Unterschied zu anderen Durchführungswegen wird dabei kein externer Versorgungsträger eingebunden – der Arbeitgeber selbst übernimmt die vollständige Verantwortung für die spätere Rentenzahlung.

Bei einer Direktzusage bildet das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz, um die zukünftigen Zahlungen abzudecken. Diese Rückstellungen senken das zu versteuernde Betriebsergebnis und können dadurch steuerliche Vorteile bieten. Um die langfristige finanzielle Belastung planbarer zu machen, nutzen viele Unternehmen zusätzlich Rückdeckungsversicherungen oder andere Anlageformen, um sich gegen die eigenen Verpflichtungen abzusichern.

Die Direktzusage lohnt sich vor allem für bilanzierende Unternehmen mit hoher Finanzkraft. Besonders größere Betriebe profitieren von steuerlichen Vorteilen durch Pensionsrückstellungen. Allerdings machen die Rückstellungen auch regelmäßige versicherungsmathematische Gutachten erforderlich, um deren Höhe korrekt zu bestimmen. Aufgrund dieser bilanziellen Verpflichtungen ist dieser Durchführunsgweg für kleinere Unternehmen oft weniger attraktiv.

Merkmale des Direktzusage

Verwalte deine Versorgung digital

Alle Durchführungswege, alle Versorgungsordnungen, eine Anwendung

Penzilla Arbeitgeberportal aus Penzillas bAV-Software. Zu sehen ist ein Dashboard, auf dem Arbeitgeber und Personalverantwortliche Informationen über die Durchdringung der betrieblichen Altersversorgung in ihrem Unternehmen erhalten. Abgebildet ist ein Zähler und eine Prozentangabe. Neue Vertragsabschlüsse und Beitragsänderungen sind ebenso zu sehen, verbunden mit Tortendiagrammen, die zeigen wie sich im jeweiligen Vertrag der Beitrag in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil unterscheidet. So einfach ist bAV-Verwaltung mit Penzilla.
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Welcher ist der beste Durchführungsweg?

Den einen wahren Durchführungsweg gibt es natürlich nicht. Der Gesetzgeber hat Arbeitgebern nicht ohne Grund fünf verschiedene Durchführungswege für ihre bAV zur Auswahl gestellt. Sie sollen es Unternehmen aller Größen ermöglichen, eine betriebliche Altersvorsorge anbieten und diese nach ihren individuellen Bedürfnissen gestalten zu können.

Welcher Durchführungsweg für dich und dein Unternehmen am besten ist, hängt deshalb nicht nur von eurer Unternehmensgröße ab, sondern auch davon, welche Rolle die betriebliche Altersvorsorge in eurem Benefitsmix spielen und was sie leisten können soll. Folgende Fragen helfen dabei, den passenden Durchführungsweg zu finden:

Arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte bAV?

Geht es dir mit der betrieblichen Altersvorsorge darum, deinen Mitarbeitenden einen einheitlichen Weg anzubieten, ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wahrnehmen zu können? Oder planst du die Einführung einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung? Möglicherweise auch eine Mischung aus beidem?

Die Antwort auf diese Frage gibt bei der Wahl des richtigen Durchführungswegs für deine betriebliche Altersvorsorge die Richtung vor.

Entgeltumwandlung

Geht es nur darum, eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen, bieten sich vor allem die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds an. Diese Durchführungswege ermöglichen es den Mitarbeitenden, ihre betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen oder zumindest privat weiterzuführen.

Natürlich kann die Entgeltumwandlung auch mit einer Direktzusage oder Unterstützungskasse umgesetzt werden. Für dich als Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass du nicht verpflichtet bist, die 15% Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, und Mitarbeitende profitieren häufig von einer besseren Performance der Anlage. Zudem können sie unbegrenzt steuerfrei in diese Versorgung einzahlen.

Davon profitiert aber nur eine geringe Zahl an Mitarbeitenden, nämlich die, die problemlos die Grenze von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) (644 € im Monat) ausreizen können. Für die große Masse überwiegt der Nachteil der eingeschränkten Portabilität beim Arbeitgeberwechsel. Unter anderem aus diesem Grund können Mitarbeitende auch immer darauf bestehen, die betriebliche Altersvorsorge über den Durchführungsweg Direktversicherung umzusetzen.

 

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge

Bei der Wahl eines Durchführungswegs für die arbeitgeberfinanzierte bAV stehen andere Überlegungen im Vordergrund. Grundsätzlich kommen auch hier alle Durchführungswege in Frage, jedoch kann schon die Höhe der Beiträge manche Durchführungswege ausschließen. Denn Beiträge zu Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind für Arbeitgeber zwar unbegrenzt als Betriebsausgaben abzugsfähig, übersteigen die Beiträge aber 8 % der BBG, wird der darüber hinausgehende Teil für die Mitarbeitenden als geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Solche Versorgungen werden deshalb häufig über eine Unterstützungskasse oder per Direktzusage umgesetzt, da Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in diesen Durchführungswegen unbegrenzt steuerfrei bleiben.

Auf der anderen Seite sind Unterstützungskasse und Direktzusage mit etwas mehr Aufwand verbunden als bspw. eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Einige Unternehmen wählen deshalb nicht selten für ihre arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge zwei Durchführungswege: einen Durchführungsweg aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, der Ansprüche aller Mitarbeitenden bis zur Beitragsbemessungsgrenze abdeckt sowie einen weiteren aus Direktzusage oder Unterstützungskasse, in dem Führungskräfte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich abgesichert werden.

 

Gemischtfinanzierte bAV

Viele Unternehmen kombinieren arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte bAV und machen ihren eigenen Zuschuss davon abhängig, dass die Mitarbeitenden selbst einen Beitrag zur Entgeltumwandlung leisten. Dieses sogenannte Matching soll Mitarbeitende motivieren, sich stärker mit ihrer eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen und den Mehrwert einer arbeitgeberfinanzierten bAV bewusster wahrzunehmen. Auch in vielen Tarifverträgen sind solche Kombinationen vorgesehen.

Falls du deine Versorgung ebenfalls als kombinierte bAV aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen planst, solltest du diese trotzdem getrennt in zwei unterschiedlichen Durchführungswegen abbilden. Das hat zwei wesentliche Vorteile:

Optimaler Nutzen der Sozialversicherungsfreiheit:
Wird der arbeitgeberfinanzierte Beitrag mit der Entgeltumwandlung kombiniert, wird der sozialversicherungsfreie Freibetrag von 4 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) zunächst von den Arbeitgeberbeiträgen ausgeschöpft. Erst danach können die Beiträge aus Entgeltumwandlung berücksichtigt werden. Trennst du die beiden Beiträge in unterschiedliche Durchführungswege, können deine Mitarbeitenden den Freibetrag optimal ausnutzen und mehr steuer- und sozialversicherungsfrei vorsorgen.

Klare Regelung zur Unverfallbarkeit:
Beiträge aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar, das bedeutet, dass Mitarbeitende ab dem ersten Tag einen Anspruch darauf haben. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge hingegen unterliegen gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen und werden – sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde – erst nach drei Jahren Bestehen der Zusage unverfallbar. Durch eine Trennung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen lassen sich diese Unterschiede sauber abbilden, was für Transparenz und klare Regelungen sorgt.

Wie sind die Gehaltsstrukturen im Unternehmen?

Auch das Durchschnittseinkommen deiner Mitarbeitenden kann dich bei der Wahl des richtigen Durchführungswegs anleiten. Denn für Besserverdienende oder Beschäftigte, die hohe Boni erhalten, können die Durchführunsgwege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds aufgrund der Begrenzung der steuerlichen Förderung auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversciherung (BBG) unattraktiv sein.

Das ist nicht nur relevant, wenn es um die Frage der Entgeltumwandlung geht. Es kann auch relevant für eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung sein, beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeberbeitrag prozentual ans Bruttogehalt geknüpft ist. Zwar sind Arbeitgeberbeiträge zur bAV unbegrenzt als Betriebsausgaben absetzbar, deine Mitarbeitenden müssen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds aber die Beiträge als geldwerte Vorteile versteuern, wenn diese 8% der BBG übersteigen.

Für Besserverdienende können sich deshalb die Durchführungswege Direktzusage oder Unterstützungskasse besser eigenen.

Welche Zusageart soll umgesetzt werden?

Die Wahl der Zusageart hat direkte Auswirkungen auf die Wahl des Durchführungswegs. Nicht alle Zusagearten sind in jedem Durchführungsweg möglich. Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen:

ZusageartDirektversicherungUnterstützungskassePensionskassePensionsfondsDirektzusageSozialpartnermodell
Leistungszusage (LZ)
Beitragsorientierte LZ (boLZ)
Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML)
Reine Beitragszusage (BZ)

Das Sozialpartnermodell ist streng genommen kein eigenständiger Durchführungsweg, sondern eine besondere Form der bAV, die nur im Rahmen eines Tarifvertrags umgesetzt werden kann. Sie wird über die Durchführungswege Direktzusage, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt. Nur im Sozialpartnermodell ist die reine Beitragszusage möglich, bei der Arbeitgeber keine Haftung für die zu erbringende Leistung übernehmen müssen.

Ist dein Unternehmen tarifgebunden?

Wenn dein Unternehmen tarifgebunden ist oder sich freiwillig an Tarifverträge anlehnt, kann dies die Wahl des Durchführungswegs maßgeblich beeinflussen. Viele Tarifverträge enthalten spezifische Vorgaben zur betrieblichen Altersvorsorge, die zu beachten sind.

1. Vorgeschriebene Durchführungswege

Einige Tarifverträge schreiben den Durchführungsweg verbindlich vor. Beispielsweise kann festgelegt sein, dass die Entgeltumwandlung nur über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgen darf. Eine Direktversicherung oder Unterstützungskasse wäre in solchen Fällen nicht zulässig.

2. Sozialpartnermodell & Tarifverträge

Das Sozialpartnermodell ist ausschließlich im Rahmen von Tarifverträgen möglich. Dabei wird die reine Beitragszusage genutzt, bei der der Arbeitgeber keine Haftung für die spätere Leistung übernimmt. Das Sozialpartnermodell kann nur über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung umgesetzt werden.

Alle Durchführungswege im Vergleich

Kriterien Direktversicherung Unterstützungskasse Pensionskasse Pensionsfonds Direktzusage Sozialpartnermodell*
Träger der Zusage Versicherungsgesellschaft Unterstützungskasse Pensionskasse als VVaG oder AG Pensionsfonds als VVaG oder AG Arbeitgeber Träger der Tarifparteien
Leistungen Rente, Kapital Rente, Kapital Rente, Kapital Rente, Kapital Rente, Kapital Rente
Zusageart LZ, BZML, boLZ LZ, boLZ LZ, BZML, boLZ LZ, BZML, boLZ LZ, boLZ BZ
Haftung des Arbeitgebers für zugesagte Leistung für zugesagte Leistung für zugesagte Leistung für zugesagte Leistung für zugesagte Leistung für Beiträge
Insolvenzsicherungspflicht Nein Ja abhängig von PK Ja, anteilig Ja Nein
Bilanzberührung Nein pdUK: ja
rdUK: nein
Nein Nein Ja Nein
Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung Ja Nein Ja Ja Nein Ja

 

*Das Sozialpartnermodell ist streng genommen kein eigenständiger Durchführungsweg, sondern eine besondere Form der bAV, die nur im Rahmen eines Tarifvertrags umgesetzt werden kann. Sie wird über die Durchführungswege Direktzusage, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt. Nur im Sozialpartnermodell ist die reine Beitragszusage möglich, bei der Arbeitgeber keine Haftung für die zu erbringende Leistung übernehmen müssen.

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Catherine Leser 
Co-Founder von Penzilla

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