Beitragsbemessungsgrenze bAV 2026: Höchstbeiträge, 4-Prozent-Grenze und Sozialversicherungsfreiheit

Foto zeigt Geldscheine in einem Umschlag. Bild von Markus Spiske, Unsplash

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt 2026 auf monatlich 8.450 € (West und Ost vereinheitlicht). Für die betriebliche Altersvorsorge bedeutet das: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbeitrag (4% der BBG) liegt 2026 bei 338 € monatlich (4.056 € jährlich). Hier findest du alle Werte, Berechnungsbeispiele und HR-Konsequenzen im Überblick.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die bAV 2026?

Die Bundesregierung hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 beschlossen und die Medien reagieren mit alarmierenden Schlagzeilen. Für dich als HR-Verantwortlicher oder Geschäftsführer bedeutet das vor allem eines: Die Lohnnebenkosten für dein Unternehmen werden steigen. Doch anstatt in Sorge zu verfallen, kannst du diese Entwicklung als Chance nutzen, um die betriebliche Altersvorsorge (bAV) strategisch neu zu positionieren und Kosten clever zu steuern.

tl;dr

Was ist die 4-Prozent-Grenze in der bAV? Berechnung und Werte 2026

Die Bundesregierung hat am 8. Oktober 2025 die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 verabschiedet. Das bedeutet, die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung werden angehoben. Diese Grenzen definieren das maximale Bruttogehalt, bis zu dem Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Jeder Euro, der über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. Die Anhebung ist eine direkte Reaktion auf die positive Lohnentwicklung der letzten Jahre.

BBG-Werte 2026 im Überblick: Rentenversicherung, Krankenversicherung

Wert20252026
BBG Rentenversicherung monatlich8.050 €8.450 €
BBG Rentenversicherung jährlich96.600 €101.400 €
4% BBG (bAV-Höchstbeitrag) monatlich322 €338 €
4% BBG (bAV-Höchstbeitrag) jährlich3.864 €4.056 €
BBG Krankenversicherung monatlich5.512,50 €5.812,50 €
BBG-Werte für die betriebliche Altersvorsorge — Stand 2026. Quelle: Bundesrats-Verordnung.

Die neuen Werte für 2026 im Überblick

Für das Jahr 2026 gelten folgende wichtige Schwellenwerte:

  • Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung West): Sie steigt von 96.600 Euro (2025) auf 101.400 Euro pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 8.450 Euro.
  • Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung): Diese Grenze wird bundeseinheitlich von 66.150 Euro (2025) auf 69.750 Euro pro Jahr angehoben. Das sind monatlich 5.812,50 Euro.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen seit 2010

Der rasante Anstieg der Beitragsgrenzen ist der starken Lohnentwicklung der letzten Jahre geschuldet. Vergleicht man Lohnentwicklung und Anstieg der Beitragsgrenzen, zeigt sich, dass diese in den letzten 15 Jahren stets dem Trend der Lohnentwicklung gefolgt sind.

Diagramm mit dunklem Hintergrund (Farbverlauf von Dunkelgrau zu Violett) zeigt die kumulierte prozentuale Veränderung der Lohnentwicklung und der Beitragsbemessungsgrenzen in Deutschland von 2010 bis 2026. Auf der X-Achse stehen die Jahreszahlen, auf der Y-Achse die kumulierte Veränderung in Prozent. Drei Linien verlaufen nahezu parallel: eine violette Linie für die Lohnentwicklung, eine türkisfarbene gestrichelte Linie für die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, eine gelbe gepunktete Linie für die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Grafik verdeutlicht, dass sich die Beitragsbemessungsgrenzen über den gesamten Zeitraum weitgehend proportional zur Lohnentwicklung entwickelt haben, mit leichten Abweichungen in einzelnen Jahren.
Jahr Durchschnittsentgelt (p.a. in €) Maßgebliche Lohnentwicklung (%) BBG RV West/Bund (p.a. in €) Steigerung BBG RV (%) BBG KV (p.a. in €) Steigerung BBG KV (%)
201031.1441,8566.0001,8545.0002,04
201132.1000,0066.0000,0044.550-1,00
201233.0021,8267.2001,8245.9003,03
201333.6593,5769.6003,5747.2502,94
201434.5142,5971.4002,5948.6002,86
201535.3631,6872.6001,6849.5001,85
201636.1872,4874.4002,4850.8502,73
201737.0772,4276.2002,4252.2002,65
201838.2122,3678.0002,3753.1001,72
201939.3013,0880.4003,0854.4502,54
202039.1672,9982.8002,9956.2503,31
202140.4632,9085.2002,9058.0503,20
202242.053-0,7084.600-0,7058.0500,00
202343.1423,5587.6003,5559.8503,10
202445.3583,4290.6003,4262.1003,76
202550.4936,4496.6006,6266.1506,52
202651.9445,16101.4004,9769.7505,44

Was bedeutet die BBG-Anhebung 2026 für Arbeitgeber-Lohnkosten?

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen wirkt sich auf alle Mitarbeitenden aus, wenn auch auf unterschiedliche Weise.

Für Besserverdienende: Mehr Abgaben vom Brutto

Für Mitarbeitende, deren Gehalt über den bisherigen BBGs lag, wird nun ein größerer Teil ihres Einkommens beitragspflichtig. Das Resultat ist eindeutig: Ihre Sozialabgaben steigen und das Nettoeinkommen sinkt. Die Mehrbelastung durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen kann bis zu 900 Euro im Jahr ausmachen.

Für alle anderen: Weniger Rente für das gleiche Geld

Auch für Mitarbeitende mit einem Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen hat die Anhebung Konsequenzen, auch wenn sich die auf keinem Lohnzettel bemerkbar machen: Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (101.400 Euro) ist an das Durchschnittseinkommen gekoppelt, welches die Basis für die Berechnung der gesetzlichen Rentenpunkte bildet. Steigt die BBG, wird das eigene Gehalt im Verhältnis entwertet. Das bedeutet, für denselben Lohn sammeln deine Mitarbeitenden künftig weniger Rentenpunkte und erwerben somit einen geringeren Anspruch auf die gesetzliche Rente.

Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr?

Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ist ein vollkommen normaler und notwendiger Prozess. Sie sorgt dafür, dass die Einnahmen der Sozialversicherungssysteme im Einklang mit der allgemeinen Lohnentwicklung wachsen. Man könnte es auch als einen eingebauten Inflationsausgleich für die Renten- und Krankenkassen bezeichnen. Dass dieser Mechanismus in beide Richtungen funktioniert, zeigte sich im Jahr 2022. Damals sank die BBG sogar leicht, da die Löhne während der Corona-Pandemie leicht zurückgingen. Die aktuelle, deutliche Steigerung ist also kein politischer Willkürakt, sondern eine logische Folge der Lohnsteigerungen.

Wie berechnet man die bAV-Beiträge mit der neuen BBG 2026?

Für dich als Arbeitgeber führt die Anhebung der BBG direkt zu höheren Lohnnebenkosten. Da du die Sozialversicherungsbeiträge paritätisch, also zur Hälfte, mit deinen Mitarbeitenden teilst, steigt dein Anteil automatisch mit. Für jeden Mitarbeitenden, dessen Gehalt unter der neuen Grenze liegt oder in den beitragspflichtigen Bereich hineinwächst, musst du ab 2026 mehr Geld abführen. In einer wirtschaftlich angespannten Zeit, in der Unternehmen ohnehin um ihre Wettbewerbsfähigkeit kämpfen, stellt dies eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Welche HR-Pflichten ergeben sich aus der neuen BBG 2026?

Die gute Nachricht ist: Du kannst dieser Kostensteigerung aktiv entgegenwirken. Das wirksamste Instrument dafür liegt bereits in deiner Hand: die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Indem du die bAV jetzt strategisch in den Fokus rückst, schaffst du eine Win-Win-Situation für dein Unternehmen und deine Mitarbeitenden. Die bAV wird so vom reinen Benefit zum intelligenten Steuerungsinstrument für Lohnnebenkosten.

Die bAV als Hebel: So sparst du Sozialabgaben

Der Schlüssel liegt in der Entgeltumwandlung. Beiträge, die Mitarbeitende aus ihrem Bruttogehalt in einen bAV-Vertrag einzahlen, sind bis zu einer Höhe von vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sozialabgabenfrei. Für 2026 bedeutet das: Bis zu 4.056 Euro pro Jahr (oder 338 Euro monatlich) können steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge fließen. 

Davon profitieren beide Seiten: Deine Mitarbeitenden sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und müssen deshalb netto nur etwa auf die Hälfte ihres Sparbeitrags verzichten – und du als Arbeitgeber sparst deinen Anteil. Diese Ersparnis übersteigt in der Regel sogar den gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, den du auf die umgewandelte Summe zahlen musst.

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Fazit: BBG-bAV-Werte 2026 rechtssicher anwenden

Die öffentliche Diskussion über höhere Sozialabgaben ist der perfekte Anlass, um die bAV in deinem Unternehmen proaktiv zu thematisieren. Anstatt die negativen Schlagzeilen einfach hinzunehmen, kannst du sie als Aufhänger für eine positive und lösungsorientierte Kommunikation nutzen.

Kommunikation ist alles: Informiere dein Team

Nutze die Gelegenheit, um deine Mitarbeitenden gezielt anzusprechen. Erkläre ihnen, wie sie durch eine Erhöhung ihrer bAV-Beiträge die steigenden Abgaben teilweise kompensieren können. Für Mitarbeitende, die noch keine bAV nutzen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, die Vorteile aufzuzeigen. Durch die Sozialabgabenersparnis ist der Nettoaufwand für die Vorsorge deutlich geringer als der eigentliche Sparbetrag. Hinzu kommt der Arbeitgeberzuschuss. Beides zusammen macht die bAV extrem attraktiv.

 

Komplexität adé: Mach deine bAV zum Kinderspiel

Die Vorteile der bAV sind klar, doch die Komplexität bei der Verwaltung oder schon bei der Einführung kann abschrecken. Egal, ob du eine bestehende bAV optimieren oder eine komplett neue Lösung für dein Unternehmen finden möchtest – die administrativen Hürden sind oft hoch. Excel-Listen, Papierakten und unzählige Rückfragen rauben wertvolle Ressourcen, die du besser für strategische Personalthemen nutzen könntest.

Hier setzen wir als Full-Service-Provider an. Penzilla begleitet dich über den gesamten Lebenszyklus deiner bAV. Unser Expertenteam berät dich bei der Einführung und Implementierung der für dein Unternehmen passenden Lösung. Dabei decken wir alle fünf Durchführungswege ab und finden die Strategie, die wirklich zu deiner Firma passt.

Sobald dein Konzept steht, ist Penzilla die All-in-One-Plattform, die deine bAV-Verwaltung vollständig digitalisiert und vereinfacht. Unsere Lösung wurde zu 100% aus der HR-Perspektive entwickelt und entlastet dich vollständig von administrativen Aufgaben. Wir binden alle Altverträge ein, integrieren uns nahtlos in über 40 HR-Systeme wie Personio oder Rexx, bieten eine direkte Schnittstelle für die Lohnbuchhaltung über DATEV oder SAP und sorgen für 100% Compliance und Rechtssicherheit. Gib die bAV ab und gewinne Zeit für das, was wirklich zählt: deine Mitarbeitenden.

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Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbeitrag für die bAV beträgt 2026 338 € pro Monat bzw. 4.056 € pro Jahr. Dieser Betrag entspricht 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (101.400 €).

Die 4-Prozent-Grenze ist der gesetzliche Höchstbetrag, bis zu dem bAV-Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Berechnung 2026: 4% × 101.400 € = 4.056 € pro Jahr = 338 € pro Monat.

4% der jährlichen BBG zur GRV: 4% × 101.400 € = 4.056 € pro Jahr. Monatlich: 4.056 € ÷ 12 = 338 €. Beiträge über diesen Betrag sind steuer- und beitragspflichtig.

Bei fehlenden Vorjahren kann pro ausstehendem Jahr der Jahresbetrag (4.056 €) nachgezahlt werden — bis zu 10 Jahre = max. 40.560 € steuerfrei in einem Jahr. Greift typischerweise bei Ausscheiden aus dem Unternehmen (§ 3 Nr. 63 EStG).

Beiträge über 338 €/Monat (2026) unterliegen der Lohnsteuer. Bis zu weiteren 1.800 € pro Jahr sind sie zusätzlich sozialversicherungsfrei — aber nicht steuerfrei. Insgesamt können damit bis zu 4.056 € + 1.800 € = 5.856 € pro Jahr beitragsfrei eingezahlt werden.

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